GEMEINDE FALLBACH
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lt. Verordnung v. 01.01.2024
Die Höhe der Aufschließungsabgabe errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche x Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient.
Die Berechnungsfläche ist die Wurzel der Fläche im Bauland und der Bauklassenkoeffizient beträgt 1,25.